Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld

Das Sanierungsvorhaben „Bahnhofsumfeld“ ist langfristig gesehen vermutlich das wichtigste Projekt, das die Bramscher Stadtverwaltung zurzeit vorantreibt.  Hier sollen in den kommenden Jahren bis zu 400 neue Wohneinheiten entstehen.

Das Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld stellt aufgrund seiner Lage zum Stadtgebiet und der Trennung durch die Bahnlinie eine besondere Herausforderung dar. Bei der Konzeption zur Entwicklung des Quartiers müssen viele Dinge berücksichtigt und geplant werden, bevor konkrete Baumaßnahmen umgesetzt werden können.

Wie geht es weiter?

Ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb zur Konkretisierung der Ziele im Sanierungsgebiet „Bahnhofsumfeld“ wurde bereits im Februar 2018 erfolgreich abgeschlossen. Das Darmstädter Architekturbüro „Trojan + Trojan“ ging damals als Sieger hervor und ist seitdem mit den weiteren Planungen beschäftigt. Aktuell erarbeitet das Architekturbüro einen Masterplan. Nach Fertigstellung des Masterplans kann voraussichtlich im Jahr 2021 in ersten Teilschnitten mit der Aufstellung von Bebauungsplänen begonnen werden. Die Stadt Bramsche hofft, dass ein Jahr später dann, im Jahr 2022, mit der ersten Bebauung angefangen werden kann.

 Statement von Bürgermeister Heiner Pahlmann:

„Das Bahnhofsumfeld enthält viel Entwicklungspotenzial, um die Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten und Erholen in einem gemischten Gebiet gezielt zu vernetzen. Sich gegenseitig ergänzende Konzepte für Wohnen, Freizeit, Gastronomie, Nahversorgung und Dienstleistungen sollen hier zu einem großen Ganzen zusammengefügt werden, das auf der einen Seite viel Raum für neue Mitbürger*innen schafft, gleichzeig aber auf der anderen Seite auch für alle alteingesessenen Bramscher ein lohnendes, attraktives Quartier darstellt.“

Das Sanierungsvorhaben Bahnhofsumfeld ist 2016 in das von Bund und Land geförderte Programm „Stadtumbau West“ aufgenommen worden. Bund, Land und die Stadt Bramsche beteiligen sich zu gleichen Anteilen an den Kosten im Sanierungsgebiet, sodass die Stadt Bramsche ein Drittel der anfallenden Kosten gegenfinanzieren muss.

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